Jährliche Unterweisung
Ein Unternehmer ist laut DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, das Fahr- und Steuerpersonal mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Bei diesen Unterweisungen werden die Kenntnisse im Umgang mit den entsprechenden Geräten aufgefrischt und auf den aktuellen Wissensstand gebracht, um das Unfall- und Verletzungsrisiko zu minimieren. Die jährliche Unterweisung führen wir auf Anfrage auch gerne bei Ihnen vor Ort durch.
Voraussetzung: Fahrausweis für Hubarbeitsbühnen/ Flurförderzeuge (Staplerschein) / Teleskopstapler
Dauer: ca. 2 Stunden
Kosten: auf Anfrage
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