Gabelstaplerschulungen
Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Fahrzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Um einen Stapler fahren zu dürfen, müssen Ihre Mitarbeiter nach DGUV Vorschrift 68 nachweislich ausgebildet sein.
Das übernehmen wir gerne für Sie: Wir bilden Ihre Staplerfahrer nach dem DGUV Grundsatz 308-001 aus.
Alle Schulungen führen wir auf Anfrage auch gerne bei Ihnen vor Ort durch. So lernen Ihre Mitarbeiter gleich auf den eigenen Staplern und in vertrauter Umgebung das Fahren.
Staplerschein für Fortgeschrittene:
Wenn Sie bereits erste praktische Erfahrungen im Umgang mit Frontstaplern haben, können Sie auch an unserem verkürzten Ein-Tages-Lehrgang teilnehmen. Voraussetzung ist hier eine Fahrpraxis von mindestens 10 Stunden oder mehr. Nach der theoretischen Schulung zum sicheren Umgang mit Flurförderzeugen erfolgt nach einer kurzen Einweisung am Stapler die Prüfung in Theorie und Praxis.
- Allgemeine Vorschriften
- Rechtliche Grundlagen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
- Stapler-Aufbau-Merkmale
- Fahrzeugkunde
- Unfallanalyse
- Schriftliche Prüfung
- Funktions- und Sicherheitsprüfung
- Einweisung am Flurförderzeug
- Praktische Prüfung
Voraussetzungen:
- Bereits vorhandene Fahrpraxis (mind. 10 Stunden)
- Mindestalter 18 Jahre
- Geistige und körperliche Eignung
- Ausreichende Allgemeinbildung, insbesondere werden Kenntnisse im Lesen der Deutschen Sprache erwartet
Seminarunterlagen und Seminarverpflegung sind im Preis enthalten.
Staplerschein für Anfänger:
In unserer zweitägigen Schulung vermitteln wir die theoretischen Grundlagen zum Führen eines Gabelstaplers und üben intensiv den praktischen Einsatz mit verschiedenen Staplern. Unsere Seminare werden mit einer praktischen sowie einer theoretischen Prüfung abgeschlossen – nach Bestehen erhalten die Teilnehmer einen Fahrausweis.
Theoretischer Teil:- Allgemeine Vorschriften
- Rechtliche Grundlagen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
- Stapler-Aufbau-Merkmale
- Fahrzeugkunde
- Unfallanalyse
- Schriftliche Prüfung
- Fahrzeugtechnik, Pflege und Wartung
- Einweisung auf die verschiedenen Flurförderzeuge
- Funktions- und Sicherheitsüberprüfung
- Fahrübungen
- Praktische Prüfung
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Geistige und körperliche Eignung
- Ausreichende Allgemeinbildung, insbesondere werden Kenntnisse im Lesen der Deutschen Sprache erwartet
Im Rahmen der Berufsausbildung ist eine Teilnahme am Kurs bereits ab 16 Jahren möglich.
Seminarunterlagen und Seminarverpflegung sind im Preis enthalten.
Elektrisch oder manuell angetriebene Hubwagen finden sich in fast jedem Betrieb. Anders als für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist für so genannte Mitgänger-Flurförderzeuge kein Staplerschein erforderlich. Der Gesetzgeber schreibt für diese Geräte allerdings eine betriebsspezifische Unterweisung vor, bevor eine Beauftragung erteilt werden kann. Gerne übernehmen wir das für Sie. Nach einer kurzen theoretischen Unterweisung über Aufbau und Funktion, den allgemeinen Betrieb und damit einhergehenden Unfallgefahren, erfolgt die praktische Einweisung direkt am Arbeitsplatz.
Dauer: ca. 2-3 Stunden
Kosten: Auf Anfrage.
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