Regelmäßige Prüfungen für Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen und Lagertechnik

FEM 4.004 - Prüfung an Flurförderzeugen (ehemals UVV-Prüfung)

Flurförderfahrzeuge müssen mindestens einmal jährlich nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Flurförderzeuge DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) geprüft werden. Nach dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die Betreiber für die Sicherheit ihrer Gabelstapler persönlich verantwortlich.

Regelmäßige Prüfung an Hebebühnen

Hubarbeitsbühnen sind gemäß DGUV Grundsatz 308-002 und BGR 500 in Abständen von maximal einem Jahr durch befähigte Personen zu prüfen und die Prüfung in schriftlicher Form zu dokumentieren. Unsere regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfungen tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern.

Abgasuntersuchung für Dieselgabelstapler

Bei Dieselstaplern im Halleneinsatz ist eine Partikelfilteranlage vorgeschrieben, es wird dann nach TRGS 554 alle 1.500 Betriebsstunden bzw. jährlich eine Abgasuntersuchung fällig. Hierbei werden die Luftfilter- und Auspuffanlage, die Motordrehzahl sowie der Partikelfilter mit einem Ruß Messgerät überprüft. Gleichzeitig wirkt sich diese Prüfung und ein optimal eingestellter Motor positiv auf den Kraftstoffverbrauch, die Motorleistung und die Lebensdauer des Motors aus.

Treibgasprüfung

Für Gabelstapler mit Flüssiggasmotor muss nach DGUV Vorschrift 79 (BGV D34 §37) in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch halbjährlich, der Schadstoffgehalt im Abgas durch einen Sachkundigen geprüft werden. Zusätzlich muss die Gasanlage des Staplers jährlich auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen geprüft werden.

Ladegerätprüfung für Staplerbatterien

Gemäß der Vorschrift der Berufsgenossenschaft (BGV A3) sind Ladegeräte für Batterien jährlich zu prüfen. Hier soll sichergestellt werden, dass die Funktion des Ladegerätes jederzeit voll gewährleistet wird.

Prüfung von Regalanlagen

Lagereinrichtungen beziehungsweise Regale unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung und müssen nach DIN EN 15635 und der DGUV Regel 108-007 (bisher BGR 234) jährlich von einer befähigten Person überprüft werden. Wir, als zertifizierter Regalprüfer, bieten Ihnen die Sicherheitsüberprüfung Ihrer Lagereinrichtung Typenunabhängig an.